Das Pariser Klimaabkommen

Auf der Klimakonferenz der Vereinten Nationen (engl. United Nations, UN) 2015 in Paris haben sich fast alle Länder der Welt darauf geeinigt, die Erderhitzung auf möglichst 1,5°C zu begrenzen. Der Vertrag, den sie dazu unterschrieben haben, wird das Pariser Klimaabkommen genannt und er enthält neben der 1,5°C-Grenze noch weitere wichtige Punkte.

Artikel 3 - Globale Bestandsaufnahme (Global Stocktake)

In Artikel drei des Abkommens wird das Werkzeug eingeführt, mit dem die Erderhitzung gestoppt werden soll, der sogenannte Global Stocktake (Globale Bestandsaufnahme). Jedes Land soll alle fünf Jahre einen Klimaschutzplan (engl. Nationally Determined Contribution, NDC) vorlegen, in dem es unter anderem die Einsparziele für Treibhausgasemissionen angibt. All diese Pläne werden im 5-Jahres-Rhythmus darauf überprüft, ob die Menschheit noch auf Kurs mit der 1,5°C-Grenze ist. Zudem können die Klimaschutzziele der Länder nur verschärft werden.

Die Klimaschutzpläne werden auf einer öffentlich einsehbaren Plattform, der sogenannten NDC Registry, hochgeladen und stehen dort allen Menschen auf der Welt kostenfrei zum Download als PDF zur Verfügung. Um die Vergleichbarkeit der Pläne zu erleichtern, müssen sie nach festgelegten Kriterien ausgearbeitet werden.

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Das Pariser Klimaabkommen

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Artikel 8 und 9 – Schäden, Verluste und ein internationaler Klimafonds

Zum ersten Mal wird von allen UN-Mitgliedstaaten anerkannt, dass die Klimakrise zu Schäden und Verlusten führt. Extreme Wetterphänomene nehmen weltweit zu und auch langsamere Prozesse wie die Desertifikation stellen schon heute enorme Herausforderungen dar, denen sich viele Menschen nicht mehr widersetzen können. Die Länder sichern sich in Artikel acht Kooperation und gegenseitige Unterstützung beispielsweise bei der Entwicklung von Frühwarnsystemen und der Erhöhung der Widerstandsfähigkeit zu. 

Der neunte Artikel schreibt fest, dass Anpassungsmaßnahmen und Anstrengungen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen in Entwicklungsländern aus einem Klimafonds finanziert werden sollen. Entwickelte Länder wie Deutschland, die historisch gesehen hauptsächlich für die Klimakrise verantwortlich sind, zahlen in diesen Fond ein und berichten alle zwei Jahre über die bereitgestellten Mittel. Auf der Website des Klimafonds, dem sogenannten „Green Climate Fund“, kann verfolgt werden, welche Projekte und Programme unterstützt werden und auch welches Land wieviel Geld eingezahlt hat. Im Vergleich zu den Kosten, die derzeit weltweit bereits durch die Folgen der Klimakrise entstehen, sind die Summen eher gering. Deutschland hat beispielsweise seit Bestehen des Fonds im Jahr 2020 insgesamt ca. 2,25 Mrd. € beigesteuert (Stand 2023). 

Bedeutung und Rechtliche Verbindlichkeit

Das Pariser Klimaabkommen ist völkerrechtlich bindend und die daraus abgeleiteten nationalen Klimaschutzmaßnahmen können eingeklagt werden. Genauso ist es 2021 in Deutschland passiert. Das Bundesverfassungsgericht hat das Klimaschutzgesetz der Regierung von CDU und SPD in Teilen für verfassungswidrig erklärt, weil Maßnahmen zur Bekämpfung der Erderhitzung zu lange aufgeschoben werden. Mehrfach haben sich die Richter:innen in ihrem Urteil auf das Pariser Klimaabkommen berufen. Im Kern argumentierten sie, dass die Freiheitsrechte der jüngeren und zukünftigen Generationen durch versäumte Klimaschutzpolitik heute zu sehr eingeschränkt werden.

Häufig wird das Abkommen als historisch bezeichnet. Dass sich fast die gesamte Welt auf dieses Dokument geeinigt hat, ist eine herausragende Leistung, doch es wird auch Kritik daran geübt, dass die Maßnahmen zu sehr auf Freiwilligkeit basieren und nicht weit genug gehen. Ob das Pariser Klimaabkommen also als ein historischer Erfolg in die Geschichte eingehen wird, liegt an uns allen. Indem wir die Einhaltung der dort festgeschriebenen Ziele und die internationale Solidarität immer wieder einfordern, unsere Gesetze und unser Handeln danach ausrichten, können wir zu diesem Erfolg beitragen.

Quellen
  • Paris Agreement 12. 2015 UNFCCC
  • Bundesverfassungsgericht :Klima-Urteil: Klatsche für den Bund 04. 2021