Das Pariser Klimaabkommen
Auf der Klimakonferenz der Vereinten Nationen (engl. United Nations, UN) 2015 in Paris haben sich fast alle Länder der Welt darauf geeinigt, die Erderhitzung auf möglichst 1,5°C zu begrenzen. Der Vertrag, den sie dazu unterschrieben haben, wird das Pariser Klimaabkommen genannt und er enthält neben der 1,5°C-Grenze noch weitere wichtige Punkte.
Artikel 3 - Globale Bestandsaufnahme (Global Stocktake)
In Artikel drei des Abkommens wird das Werkzeug eingeführt, mit dem die Erderhitzung gestoppt werden soll, der sogenannte Global Stocktake (Globale Bestandsaufnahme). Jedes Land soll alle fünf Jahre einen Klimaschutzplan (engl. Nationally Determined Contribution, NDC) vorlegen, in dem es unter anderem die Einsparziele für Treibhausgasemissionen angibt. All diese Pläne werden im 5-Jahres-Rhythmus darauf überprüft, ob die Menschheit noch auf Kurs mit der 1,5°C-Grenze ist. Zudem können die Klimaschutzziele der Länder nur verschärft werden.
Die Klimaschutzpläne werden auf einer öffentlich einsehbaren Plattform, der sogenannten NDC Registry, hochgeladen und stehen dort allen Menschen auf der Welt kostenfrei zum Download als PDF zur Verfügung. Um die Vergleichbarkeit der Pläne zu erleichtern, müssen sie nach festgelegten Kriterien ausgearbeitet werden.
